Allgemeine Geschäftsbedingungen

RuckiZucki Kurierdienst allgemeine Bedingungen

 

§1 Anwendungsbereich

 

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (RuckiZucki Kurierdienst AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Rucki Zucki GmbH mit Sitz in Marburg, Deutschland und ihren Auftraggebern (Kunde) . Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Sperrgut und palettierten Sendungen (im Folgenden Sendungen gemäß den Preisrechnern unter den Domains www.ruckizucki.eco.

Dienstleistungen und Preise sind auf der link zu sehen.

Mit der Aufgabe der Sendung erkennt der Versender diese AGB als Vertragsgrundlage an. Sendung im Sinne dieser AGB ist der Transport eines Gutes durch RuckiZucki Kurierdienst für denselben Auftraggeber, unabhängig von der Anzahl der Packstücke und der Anzahl der Bestimmungsorte.

Entgegenstehenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.2  Sofern es keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder individuellen Vereinbarungen gibt, gelten bei Transportverträgen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung und die Vorschriften der §§ 459, 407 ff. HGB (Handelsgesetzbuch) zum Frachtvertrag ergänzend und in dieser Reihenfolge. Die ADSp finden jedoch keine Anwendung bei Geschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).





§2 Allgemeine Definitionen

 

2.1 RuckiZucki Kurierdienst:

Rucki Zucki GmbH ist eine Kurierdienst, das sich auf die Lieferung von Paketen, Dokumenten und anderen Sendungen innerhalb einer Stadt Marburg und Die Ausbreitung von 50 KM der Stadt Marburg spezialisiert hat. Unser Fokus ist auf die schnelle und zuverlässige Lieferung innerhalb eines begrenzten geografischen Bereichs gerichtet.

 

2.2 Endkunden oder Auftraggeber:

– Endkunden oder Auftraggeber ist jedes Unternehmen, jede Organisation oder jede Person, die eine Sendung innerhalb der Stadt oder des städtischen Gebiets zu versenden hat ( Ziff.4.7 ) . Ein Auftrag zur Beförderung (Antrag des Kunden auf Abschluss eines Beförderungsvertrages) erfolgt entsprechend Ziff. 3.2 durch Onlinebuchung unter RuckiZucki.eco. Beauftragung per E-Mail mit entsprechender Bestätigung durch RuckiZucki (E-Mail Transportbestätigung) oder Übergabe einer bedingungsgerechten Sendung.

 

§3 Leistungen

 

3.1 Der Kurierdienst erbringt innerstädtische Kurierdienstleistungen in Marburg und Die Ausbreitung von 50 KM der Stadt Marburg.  im Auftrag des Auftraggebers, einschließlich der Abholung, des Transports und der Lieferung von Waren.

 

3.2 Die Abholung und Lieferung erfolgt zu den von den Parteien vereinbarten Zeiten und an den vereinbarten Orten. Es wird nur jeweils ein Abhol- und ein Zustellversuch durchgeführt. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus Übersicht, Preis/Leistung.

3.3 Der Kurierdienst kann auch Zusatzleistungen anbieten, wie z.B. die Verpackung von Waren oder die Erstellung von Rechnungen und Lieferscheinen. Diese Leistungen müssen gesondert vereinbart werden.

3.4  Es werden nur Sendungen befördert, die mit Kleinfahrzeugen gemäß § 1 Ziff. 28 der Freistellungsordnung zum Güterkraftverkehrsgesetz vom 08.06.1993 oder Fahrrädern transportiert werden können, sofern sie nicht aus rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen ausgeschlossen sind. Zu den ausgeschlossenen Sendungen zählen Bargeld, Geldanweisungen, bankbestätigte Schecks, Reiseschecks, Wertpapiere sowie Sendungen, die unter die Exklusivlizenz § 51 des Postgesetzes fallen und nicht von dieser ausgenommen sind. RuckiZucki behält sich das Recht vor, Sendungen abzulehnen, die Briefmarken, Edelsteine, Juwelen, Kunstwerke, Antiquitäten, Lebensmittel, Arzneimittel oder Gefahrstoffe enthalten.

3.5  Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfaßt der Auftrag zur Durchführung der Beförderung nicht die Verpackung des Gutes, die Untersuchung und Kennzeichnung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung des Gutes sowie seiner Verpackung.

3.6 Es liegt nicht in der Verpflichtung des RuckiZuckis, die Echtheit der Unterschriften auf Mitteilungen oder anderen Dokumenten in Bezug auf das Gut zu überprüfen, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an der Echtheit oder Befugnis der Unterzeichner

3.7 Die Sendungen werden in der Regel auf dem schnellsten Weg direkt zum Empfänger befördert.

3.8 Die Sendung wird an den auf der Sendung angegebenen Empfänger übergeben und dieser muss die Zustellung durch eine Unterschrift bestätigen. Der Kunde, der die Sendung abgeschickt hat, erklärt sich damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, wenn diese nach den Umständen als berechtigt zur Annahme der Sendung angesehen werden kann (Ersatzzustellung). Zu den “anderen Personen” gehören insbesondere Mitglieder und Angestellte des Haushalts des Empfängers, die sich in den Räumen des Adressaten aufhalten, sowie Dritte, die durch eine schriftliche Vollmacht des Empfängers zur Entgegennahme berechtigt sind, und unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wenn eine Zustellung an einen Nachbarn erfolgt, wird der Kunde per E-Mail benachrichtigt und erhält eine qualifizierte Angabe zum Zeitpunkt und Ort der Übergabe.

3.9 Wenn die Sendung auf Ladehilfsmitteln wie Paletten oder Gitterboxen übergeben wird, ist RuckiZucki nicht dazu verpflichtet, diese gegen leere Ladehilfsmittel beim Empfänger auszutauschen. Es besteht keine Verpflichtung seitens RuckiZucki, die Ladehilfsmittel zurückzuführen, es sei denn, eine solche Verpflichtung wurde ausdrücklich vereinbart und es wurde eine separate Vergütung sowohl für das Risiko des Austauschs als auch für den Rücktransport vereinbart. In diesem Fall findet § 812 BGB keine Anwendung.

3.10 Der Kurierdienst bemüht sich, die Termine pünktlich einzuhalten, kann jedoch keine Garantie in ausnahmefällen für die Einhaltung der vereinbarten Zeit geben.Der Kurrierdienstdienst haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler bei der Lieferung aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie z.B. Verkehrsstaus oder Wetterbedingungen. Der Kunde akzeptiert auch, dass Änderungen an der Lieferadresse oder der Lieferzeit möglicherweise zu Verzögerungen bei der Lieferung führen können und dass der Lieferdienst nicht für solche Verzögerungen verantwortlich ist.



3.11 Wenn der Kunde den Transport storniert, darf RuckiZucki gemäß § 288 Abs. 2 Nr. 2 ein Drittel der vereinbarten Frachtkosten in Rechnung stellen. Falls das Fahrzeug bereits an der Ladestelle angekommen ist und es zu Wartezeiten kommt, kann RuckiZucki neben dem Drittel der vereinbarten Fracht gemäß 3.10 auch die Wartezeit zusätzlich in Rechnung stellen.



3.12 Wenn eine Sendung unzustellbar ist, wird sie von RuckiZucki an den Kunden zurückgesandt. Wenn der Kunde die Annahme verweigert, hat RuckiZucki das Recht, die Sendung auf Kosten des Kunden nach pflichtgemäßem Ermessen zu veräußern oder zu vernichten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Kunde nicht identifiziert werden kann, darf RuckiZucki die Sendung öffnen, um die Identität des Kunden oder Absenders festzustellen. Wenn die Identität festgestellt wird, wird RuckiZucki entweder die Anweisungen des Kunden einholen oder die Sendung auf Kosten des Kunden zurücksenden, es sei denn, es handelt sich um eine Sendung mit gefährlichem Inhalt, die von RuckiZucki auf Kosten des Kunden vernichtet oder verkauft werden darf. Wenn kein Kunde oder Absender identifiziert werden kann, hat RuckiZucki das Recht, die Inhalte gemäß § 419 Abs. 3 HGB zu vernichten oder zu veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

3.13 Wenn die Abholung oder Zustellung der Sendung nicht wie beschrieben durchgeführt werden kann, gilt die Sendung als unzustellbar. Ein Beispiel dafür wäre, wenn das Gewicht der Sendung über 30 kg liegt, kein Hebebühnenfahrzeug gebucht wurde und keine Lade- oder Entladehilfe vorhanden ist. In diesem Fall wird der Kunde von RuckiZucki telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Der Kunde kann zusätzliche Abhol- oder Zustellversuche in Auftrag geben, die je nach Preis-Leistungs-Übersicht berechnet werden.

Die vertraglich vereinbarte Wartezeit für das Be- und Entladen oder aus anderen Gründen wird auf insgesamt 30 Minuten begrenzt, anstatt der in Ziffer 11.2 der ADSp 2017 angegebenen Wartezeit. Für jede weitere angefangene Stunde wird dem Kunden eine Gebühr von €25,- (zzgl. USt) in Rechnung gestellt. Sendungen gelten auch als unzustellbar, wenn sie falsch adressiert sind und RuckiZucki die korrekte Adresse nicht mit angemessenem Aufwand feststellen kann. Ebenso gelten Sendungen als unzustellbar, wenn die Annahme durch den Empfänger verweigert wird oder wenn sie nach Aufforderung nicht innerhalb des genannten Zeitraums von der Systempartner-Filiale abgeholt werden.

 

3.14 Sendungen, die deutliche Anzeichen von Schäden aufweisen, werden nur zur Beförderung akzeptiert, wenn ihr Zustand schriftlich bestätigt wird, wenn sie übergeben werden.

 

3.15  RuckiZucki ist nicht dazu verpflichtet, das Umzugsgut ab- und aufzubauen, zu verpacken oder zu kennzeichnen, sofern es Gegenstand der Beförderung ist.





$4 Vertragsverhältnis



4.1 Ein Kunde gibt einen Auftrag zur Beförderung (d.h. einen Antrag auf Abschluss eines Beförderungsvertrags) gemäß Ziffer 3.2 entweder durch eine Online-Buchung auf RuckiZucki.eco oder RuckiZucki App ab, durch die Beauftragung per E-Mail mit anschließender Bestätigung durch RuckiZucki (Transportbestätigung per E-Mail), oder indem er eine geeignete Sendung übergibt.

4.2 RuckiZucki ist nicht verpflichtet, Anweisungen des Kunden zu befolgen, die nach Übergabe der Sendung erteilt werden. Wenn RuckiZucki dem Empfänger im Rahmen eigener Dienstleistungen die Möglichkeit gibt, Ort und Zeit der Lieferung zu bestimmen, überträgt RuckiZucki das entsprechende Weisungs- und Verfügungsgewalt über die Sendung abweichend von § 418 Abs. 2 HGB bereits vor dem ersten Zustellversuch auf den Empfänger. Die §§ 418 Abs. 1 bis 5 und 419 HGB finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung.

 

4.3 Falls Sendungen nicht den Vorgaben gemäß Abschnitt 5 dieser AGB entsprechen oder nicht den zulässigen Maßen und Gewichten entsprechen, wie sie in der Preis/Leistungs-Übersicht angegeben sind, oder nicht den aktuellen Vorschriften für  Kennzeichnung und Verpackung (Abschnitt 11 & 12) entsprechen, wird RuckiZucki die Beförderung ablehnen.

Falls eine Sendung trotzdem in das System von RuckiZucki gelangt, obwohl sie nicht den Vorgaben gemäß Abschnitt 5 dieser AGB entspricht, ist RuckiZucki berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder vom Kunden nachträglich ein angemessenes Zusatzentgelt zu erheben. Falls der Kunde sich weigert, dieses Zusatzentgelt zu zahlen oder falls begründeter Verdacht besteht, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung gemäß Abschnitt 4 dieser AGB handelt, hat RuckiZucki das Recht, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Kunden bereitzuhalten.Falls eine Sendung aufgrund von Nichtbeachtung der Vorgaben gemäß Abschnitt 5 dieser AGB zurückgegeben wird, ist RuckiZucki berechtigt, als Aufwandsentschädigung eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zu berechnen. Der Kunde hat jedoch das Recht, einen deutlich geringeren Aufwand von RuckiZucki nachzuweisen.

4.4 RuckiZucki hat das Recht, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Kunden Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen, um festzustellen, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt. Falls der Kunde die Auskunft verweigert oder die Auskunft nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, hat RuckiZucki das Recht, die Sendung(en) auf ihren Inhalt zu untersuchen, insbesondere wenn es begründeten Anlass zu der Vermutung gibt, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, die gegen Abschnitte 5 dieser AGB verstößt..

4.5 Nachdem die Sendung(en) an RuckiZucki übergeben wurden, ist eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden ausgeschlossen.

4.6 Gemäß Ziff. 3.8. bzw. Ziffer 3.9. dieser AGB gilt der Zustellauftrag als durchgeführt, sobald die Sendung an den Empfänger übergeben wurde.

4.7 Die Angebote von RuckiZucki sind ausschließlich für unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen bestimmt.





§5 Bedingungsgerechte Sendungen



5.1 RuckiZucki befördert Sendungen:

5.1.1 die den Anforderungen der jeweils gültigen Übersicht Preis/Leistung sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung (11) und Kennzeichnung (12) entsprechen und folgende Werte nicht überschreiten:

5.000,00 EUR je Sendung bei Verbrauchern im Sinne §13 BGB

45.000,00 EUR je Sendung bei allen anderen Kunden

5.2  folgende Sendungen werden nicht akzeptiert:

Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt.

Sendungen, die besonderen Auflagen für die Beförderung unterliegen, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder Zollbestimmungen eines Transit- oder Bestimmungslandes unterliegen (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, z.B. durch Regelungen zur Verzollung).

Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit einer besonderen Behandlung während des Transports bedürfen, wie beispielsweise verderbliche oder empfindliche Güter, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders geschützt werden müssen, oder Kleidungsstücke, die auf Hängern transportiert werden müssen. (Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, z. B. für temperaturgeführte Transporte.)

Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten.

Sendungen, die nicht den Anforderungen an Verpackung  und Kennzeichnung entsprechen oder Sendungen mit flüssigem Inhalt, die nicht auslaufsicher und bruchfest verpackt sind.

RuckiZucki behält sich das Recht vor, die Abholung oder Zustellung von Sendungen abzulehnen, wenn die vom Kunden angegebene Abholadresse oder Zustelladresse nicht geeignet oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar ist. Dies gilt auch für Sendungen, bei denen besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind oder die auf Inseln oder in bergigen Regionen abgeholt oder zugestellt werden sollen.

Jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin, oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen.

Sendungen von besonders wertvollen oder schwer abschätzbaren Gegenständen wie Kunstwerken, Unikaten, Briefmarken, übertragbaren Handelspapieren, Wertpapieren, Edelmetallen, Edelsteinen, Industriediamanten, Uhren, Geld, Kredit- und Guthabenkarten (z.B. Telefonkarten) sowie anderen gültigen Zahlungsmitteln.

Sendungen, deren äußere Beschaffenheit oder Inhalt eine potenzielle Gefahr für Personen oder Sachwerte darstellen können, sowie andere Sendungen beeinträchtigen können.



Sendungen, die Umzugsgut/pers. Effekten im Sinne des § 451 HGB enthalten.



Briefsendungen im Sinne des Postgesetzes (nicht jedoch Kuriersendungen -> Jederzeitiger Zugriff auf die Einzelsendung möglich).



Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung ( abschnitt 11& 12 ) von Sendungen entnommen werden.





§6 Preise



6.1 Die anfallenden Kosten werden gemäß der aktuellen Preis- und Leistungsübersicht berechnet.

6.2 RuckiZucki behält sich vor, im Falle einer nicht vollständigen Bezahlung durch den Kunden, die mit der Dienstleistung oder dem Produkt verbundene Leistung zu verweigern.

6.3 Wenn der Kunde seine offenen Rechnungen nicht begleicht, behält sich RuckiZucki das Recht vor, einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt einzuschalten. Der Kunde ist verpflichtet, alle entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen, einschließlich Gerichtskosten, Kosten der Vollstreckungsorgane, Ermittlungskosten usw., die im Falle einer Inanspruchnahme durch RuckiZucki entstehen.

6.4 Die Zahlung des fälligen Entgelts, einschließlich aller Zuschläge, muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen, sofern eine ausreichende Bonität des Kunden vorliegt. Wenn die Zahlung über den Partner Paypal erfolgt, muss die Sendung im Voraus bezahlt werden. Abweichungen von diesen Zahlungsbedingungen müssen von RuckiZucki in Textform vor Durchführung des Transports bestätigt werden.

6.5 RuckiZucki vereinnahmt etwaig anfallende Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben beim Empfänger. Falls der Empfänger diese nicht bezahlt, wird dies als Annahmeverweigerung der Sendung betrachtet.





§7 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur mit unstreitigen, fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt hiervon unberührt..



§8 Haftung



8.1 Sofern keine ausdrückliche Regelung in diesen AGB oder zwischen RuckiZucki und dem Kunden getroffen wurde, ist RuckiZucki bei nationalen Beförderungen ausschließlich gemäß den Bestimmungen der ADSp haftbar.

8.2 RuckiZucki übernimmt lediglich eine Haftung für den direkten, typischerweise entstehenden Schaden bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung, welche bis zu den gesetzlich vorgesehenen Haftungsgrenzen begrenzt ist.

 

8.3 Wenn der Kunde eine Sendung zur Beförderung übergibt, die nicht den Bedingungen entspricht (siehe Abschnitt 5), ohne den Beförderer ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, und es entsteht ein Schaden an der Sendung, der aufgrund der Ungeeignetheit der Sendung entstanden sein könnte, wird vermutet, dass der Schaden aufgrund dieses Risikos entstanden ist und der Beförderer nicht haftet. Diese Vermutung gilt unabhängig von den speziellen Haftungsminderungs- oder Haftungsausschlussgründen gemäß §§ 425 Abs. 2, 426 und 427 HGB bzw. Art. 17 CMR bei grenzüberschreitenden Beförderungen.

 

8.4 Wenn eine Sendung zur nationalen Zustellung nach Übernahme nicht innerhalb von 20 Tagen zugestellt wird, wird ein Totalverlust vermutet. Wenn RuckiZucki einen schriftlichen Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers erhält, wird die Haftung für Totalverluste entbunden. Ein Abliefernachweis kann auch in Form einer digitalen Unterschrift des Empfängers und ihrer Reproduktion anerkannt werden.

 

8.5 RuckiZucki ist von jeglicher Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine unzureichende Verpackung  oder Kennzeichnung ( gemäß abschnitt 11 & 12) durch den Absender oder Kunden zurückzuführen ist. Die gesetzlichen Haftungsausschlüsse (insbesondere § 426 f HGB, Art. 17 CMR) gelten ebenfalls.

 

8.6 Nur der Kunde, der als Vertragspartner von RuckiZucki agiert und die Einlieferungsquittung vorlegen kann, ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag geltend zu machen. In diesem Zusammenhang wird § 421 Abs. 1 S. 2 HGB abbedungen.

 

8.7 Für Schäden an Gütern, die während des Transportes von der Abholung bis zur Zustellung entstehen, haftet RuckiZucki gemäß § 431 HGB und Art. 23 CMR mit 8,33 SZR pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung. Wenn der Kunde dies schriftlich beantragt, kann die Haftung bei innerdeutschen Transporten auf bis zu 40 SZR pro Kilogramm erhöht werden (dies entspricht dem Haftungskorridor gemäß HGB).

 

8.8 Bei nationalen Güterbeförderungen (innerhalb Deutschlands) ist die Haftung für Lieferfristüberschreitungen gemäß § 431 Abs. 3 HGB auf das dreifache beschränkt..

 

8.9 Der Kunde oder Empfänger muss spätestens bei der Ablieferung der Sendung jeden äußerlich erkennbaren Schaden deutlich kennzeichnen und jeden nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung anzeigen. Wenn dies nicht geschieht, wird angenommen, dass die Sendung vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. 

8.10 Im Falle von Sendungen, die nicht den Bedingungen entsprechen, haftet der Kunde entweder direkt oder aufgrund von Ansprüchen Dritter für entstandene Schäden. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dies nur, wenn er schuldhaft gehandelt hat.

 

8.11  Eine Haftung für Schäden an Verpackung oder Lademitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn es sich um Boxen oder ähnliche Behältnisse handelt, sofern diese nicht zusätzlich vollständig verpackt waren.

 

8.12 RuckiZucki haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Verluste oder Beschädigungen von Sendungen sowie für Lieferfristüberschreitungen, die auf Umständen beruhen, die trotz größter Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht vermieden werden konnten und deren Folgen nicht abwendbar waren.

 

8.13 Falls der Empfänger bei der Zustellung anfallende Zusatzkosten wie Zölle oder Ein- und Ausfuhrabgaben nicht bezahlt, muss der Kunde RuckiZucki die Kosten für die Rücksendung der Sendung sowie die angefallenen Zusatzkosten erstatten.

 

 8.14 Wenn nur einzelne Packstücke oder Teile einer Sendung verloren gegangen oder beschädigt wurden, wird die Höchsthaftungssumme entweder auf Basis des Rohgewichts der gesamten Sendung berechnet, wenn die gesamte Sendung entwertet ist, oder auf Basis des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist.



§9 Datenschutz und Datenspeicherung



9.1 RuckiZucki behandelt alle persönlichen Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

9.2 RuckiZucki weist darauf hin, dass zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte (Unterauftragnehmer) von RuckiZucki beauftragt werden können. Zur Durchführung der mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge ist RuckiZucki befugt, die notwendigen persönlichen Daten in dem erforderlichen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.

 

9.3 Zur Nachweisführung einer ordnungsgemäßen Zustellung setzt RuckiZucki oder ihre Unterauftragnehmer elektronische Mittel ein und speichern daher Daten, die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, wie beispielsweise die digitalisierte Unterschrift des Empfängers sowie Datum und Uhrzeit der Zustellung, zu Nachweiszwecken.

Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter diesem Link.



§10 Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB



Um von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie RuckiZucki darüber informieren, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten, indem Sie eine klare Erklärung (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) abgeben. Sie können das beigefügte Musterformular verwenden, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

Um die Frist einzuhalten, reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Rücktritts

Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem wir die Mitteilung über den Rücktritt von Ihnen erhalten haben. Wir werden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wenn Sie verlangt haben, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, müssen Sie uns einen angemessenen Betrag zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen entspricht, zu dem Sie uns über die Ausübung des Rücktrittsrechts informiert haben, im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Muster-Rücktrittsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück)

An Rucki Zucki GmbH, Schlosserstraße 8, 35039 Marburg

Hiermit trete(n) ich/wir () vom abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurück:,

Bestellt am:

Name des/der Verbraucher(s) ():

Adresse des/der Verbraucher(s) ():

Unterschrift des/der Verbraucher(s) () (nur bei schriftlicher Mitteilung):

Datum:

(*) Unzutreffendes bitte streichen.



§11 Anschrift und Absenderangaben auf Sendungen

 

Um eine Sendung mit RuckiZucki zu versenden, muss der Kunde eine vollständige und klare Anschrift sowie Absenderangabe angeben. Die Anschrift sollte so präzise sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen befördert und zugestellt werden kann, ohne dass Verwirrung oder Verzögerungen entstehen. Es dürfen keine zusätzlichen Angaben gemacht werden, die die Verarbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen könnten. Die Aufschrift sollte auf der größten Fläche der Sendung platziert werden, wobei die Deutlichkeit nicht durch zusätzliche Angaben beeinträchtigt werden darf. Falls gebrauchte Verpackungen verwendet werden, müssen alle unklaren Angaben wie alte Adressdaten entfernt werden.

Die Anschrift sollte von oben nach unten in folgender Reihenfolge angegeben werden: Name des Empfängers (falls zutreffend, auch Firmenbezeichnung), Zustellangaben (Straße und Hausnummer, Stockwerks- und Wohnungsnummer bei Bedarf, Abteilungsbezeichnung für Firmen), Bestimmungsort mit Postleitzahl.

Der Bestimmungsort mit Postleitzahl sollte in der untersten Zeile der Anschrift deutlich von den Zustellangaben abgetrennt angegeben werden und keine Zusätze enthalten, die nicht zur offiziellen Ortsbezeichnung gehören. Die Postleitzahl muss immer vollständig angegeben werden. Die Absenderangabe sollte der Anordnung und den Bestandteilen der Anschrift entsprechen und die Deutlichkeit der Anschrift nicht beeinträchtigen. Zur Sicherheit sollten Anschrift und Absenderangabe auch innerhalb der Sendung hinterlegt werden.



§12 Verpackungsbedingungen für Sendungen

 

12.1 Es ist die Verantwortung des Kunden, Sendungen angemessen und sicher zu verpacken, um sicherzustellen, dass der Inhalt während des Transports nicht beschädigt wird oder verloren geht. Dazu gehören eine geeignete Außen- und Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.

 

12.2 Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen aufweisen und sollten das Transportgut vollständig umschließen.

 

12.3 Die Außenverpackung muss stabil und druckfest sein und genügend Platz für den Inhalt und die Innenverpackung bieten.

 

12.4 Die Außenverpackung muss den Inhalt schützen, indem sie verhindert, dass die verpackten Gegenstände herausfallen oder andere Sendungen beschädigen und selbst nicht beschädigt wird. Die Innenverpackung sollte ausreichend sein und durch Füllstoffe ergänzt werden. Bei empfindlichen Gegenständen muss die Verpackung an deren Bedürfnisse angepasst werden, um alle speziellen Anforderungen zu berücksichtigen. Die Verpackung sollte den Inhalt gegen die Belastungen schützen, denen er während des Versands normalerweise ausgesetzt ist, wie z. B. Druck, Stöße, Fallen, Vibrationen oder Temperaturunterschiede.

 

12.5 Für den Verschluss der Sendungen sollten widerstandsfähige Materialien wie reißfeste Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder verwendet werden. Der Verschluss sollte der Größe und dem Gewicht der Sendung angemessen sein.

12.6 Die Innenverpackung sollte den Inhalt fixieren und ihn auf allen Seiten polstern. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind normalerweise nur für den palettierten Versand geeignet und erfordern zusätzliche Verpackungsmaßnahmen, wie z. B. Formschaum, für den Einzelversand.

 

§13 Schlussbestimmungen



13.1 Deutsches Sachrecht, mit Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), ist auf Verträge mit RuckiZucki anwendbar.

 

13.2 Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nichtig werden sollte, beeinflusst das nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Stattdessen werden die Parteien eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.

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